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Gut unterwegs mit einem Occasionsauto
11.02.2025
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Ich möchte einen Gebrauchtwagen erwerben. Was muss ich beim Kauf beachten?
Egal, ob Sie mit einem schicken Oldtimer, einer Familienkutsche oder einem Camper liebäugeln: Beim Autoverkauf unter Privatleuten gibt es einige Punkte zu beachten, damit Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht auf der Strecke bleiben. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist keine besondere Vertragsform vorgesehen. Grundsätzlich kann der Vertrag auch mündlich oder konkludent abgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass Sie der Verkäuferin oder dem Verkäufer zum Beispiel Geldnoten überreichen und im Gegenzug die Autoschlüssel erhalten. Jedoch ist ein schriftlicher Kaufvertrag aus Beweisgründen empfehlenswert. Halten Sie darin die zugesicherten Eigenschaften fest, und prüfen Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung Punkt für Punkt. Im Vertrag sollte das Fahrzeug mit seinen wichtigsten Eigenschaften wie Marke, Modell, Fahrgestellnummer usw. erwähnt werden.
Was sollte der Kaufvertrag eines Occasionsautos beinhalten?
- Personalien von Käuferin oder Käufer und Verkäuferin oder Verkäufer: Verlangen Sie den Ausweis, und prüfen Sie ihn.
- Exakte Bezeichnung des Fahrzeugtyps und des Kaufpreises
- Angaben über die Gewährleistung (Haftung für Sach- und Rechtsmängel) und Ausschlüsse
- Angaben zu den gewährten Garantieleistungen
- Auflistung der Zusatzausrüstung (z. B. Sommer- und Winterreifen, Navigationsgerät, Dachträger)
- Auflistung der zugesicherten Eigenschaften (z. B. Unfallfreiheit, Zahnriemen erneuert am XX.XX.XXXX)
Schäden ohne Nachfragen offenlegen
Die Verkäuferin oder der Verkäufer eines Autos hat die Pflicht, Unfallschäden unaufgefordert offenzulegen. Wird nachträglich festgestellt, dass der gekaufte Wagen einen Schaden – ausgenommen sind Bagatellschäden wie kleinere Karosserie- und Lackschäden oder ein zerkratzter Kotflügel – erlitten hat, kann die Verkäuferin oder der Verkäufer belangt werden. In diesem Fall kann die Käuferin oder der Käufer eine Preisminderung und eine Vertragsänderung fordern.
Optionen bei Sachmängeln
Wenn ein Sachmangel vorliegt, kann sich die Käuferin oder der Käufer auf die sogenannte Sachgewährleistung (Verpflichtung einer Verkäuferin oder eines Verkäufers, dafür zu sorgen, dass die verkaufte Ware frei von Mängeln ist) berufen, auf den sogenannten Grundlagenirrtum (Abschluss eines Vertrages, weil sich die Käuferin oder der Käufer über einen wichtigen Umstand oder eine wichtige Eigenschaft irrt) oder auf die absichtliche Täuschung.
Zuerst muss geklärt werden, ob es sich um einen Mangel handelt. Ein Sachmangel nach Art. 197 Abs. 1 OR bedeutet eine Abweichung zwischen Ist- und Sollzustand. Die Verkäuferin oder der Verkäufer haftet sowohl für das Fehlen von ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften als auch für alle Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit des Autos aufheben oder erheblich vermindern. Die Verkäuferin oder der Verkäufer haftet auch dann, wenn sie oder er die Mängel nicht gekannt hat und wenn sie oder ihn kein Verschulden trifft (Art. 197 Abs. 2 OR). Es handelt sich in diesem Fall um eine sogenannte Kausalhaftung. Bei Mängeln bietet das Gesetz der Käuferin oder dem Käufer verschiedene Rechte: Rückabwicklung des Kaufs (Wandelung), Reduktion des Kaufpreises (Minderung) und – bei Verschulden der Verkäuferin oder des Verkäufers – Ersatz des Schadens.
Checkliste vor dem Kauf eines Occasionsfahrzeugs
- Informieren Sie sich, wie viel das gesuchte Fahrzeugmodell wert ist – und vergleichen Sie den Preis mit Angeboten auf Plattformen wie Autoscout oder Auto-Ricardo.
- Schauen Sie sich das Occasionsauto vor dem Kauf gründlich an – am besten zu zweit. Eine längere Probefahrt lohnt sich.
- Wenn das Fahrzeug eine besondere oder zusätzliche Ausstattung hat, sollten Sie diese überprüfen.
- Um sich einen Überblick über den Stand und die Historie des Autos zu verschaffen, überprüfen Sie unbedingt das Serviceheft – und achten Sie insbesondere darauf, ob alle Services durch eine offizielle Vertretung geleistet wurden.
- Halten Sie die Vertragsbedingungen schriftlich fest (Vertragsvorlage Occasion-Kauf).
- Prüfen Sie, wie viele Vorbesitzerinnen und Vorbesitzer ein Fahrzeug hatte. In vielen Inseraten wird von sogenannter erster Hand gesprochen, das heisst, dass das Fahrzeug bislang nur eine Halterin bzw. einen Halter hatte.
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