- Dienstleistungen
vorsorgestiftung vsao: mehr Flexibilität und Stabilität
Auf das Jahr 2025 hin passt die vorsorgestiftung vsao ihr Stiftungsreglement an: Unter anderem führt sie Wahlpläne ein und senkt die Umwandlungssätze.
15.10.2024
Am 14. Juni 2024 hat der Stiftungsrat der vorsorgestiftung vsao bedeutende Änderungen beschlossen, die sich auf die Altersvorsorge der Versicherten auswirken werden. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die finanzielle Stabilität der Stiftung zu gewährleisten und den Versicherten mehr Flexibilität bei der Vorsorge zu bieten.
1. Einführung von Wahlplänen: mehr Flexibilität für Versicherte
Ab 2025 können Versicherte, sofern der Arbeitgeber Wahlpläne anbietet, ihre Arbeitnehmerbeiträge individuell festlegen. Diese Wahlpläne bieten die Möglichkeit, die Altersvorsorge den eigenen finanziellen Möglichkeiten und Lebensplänen anzupassen. Arbeitgeber können bis zu drei Pläne anbieten, wobei der Arbeitgeberanteil stets gleich hoch bleibt. Niedrigere Sparpläne müssen mindestens zwei Drittel der Altersgutschriften des höchsten Plans bieten, um ein solides Altersguthaben zu sichern.
Versicherte können jährlich ihre Beitragshöhe neu festlegen. Ohne explizite Wahl wird der versicherten Person automatisch der Basisplan zugewiesen.
2. Senkung der Umwandlungssätze: Massnahme zur Stabilität
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Senkung der Umwandlungssätze um 0,3 Prozent. Diese Massnahme ist notwendig, um die finanzielle Stabilität der Pensionskasse langfristig zu sichern. Mit dem Umwandlungssatz wird das vorhandene Altersguthaben der versicherten Person in eine Rente umgewandelt. Ein zu hoher Satz belastet das System, da mehr Rente ausbezahlt wird, als durch die eingezahlten Beiträge gedeckt ist, und somit eine Querfinanzierung von «jung zu alt» stattfindet.
Die Senkung des Umwandlungssatzes wird durch zwei Hauptfaktoren notwendig: die steigende Lebenserwartung und die niedrigen Zinsen, welche die Erträge der Pensionskassen stark beeinträchtigen. Beide Faktoren stellen eine grosse Herausforderung für das Vorsorgesystem dar und machen Anpassungen unumgänglich.
3. Kompensationsmassnahmen für ältere Versicherte
Um die Rentenkürzungen abzufedern, erhalten Versicherte ab 58 Jahren eine Einmaleinlage, welche die Rentenkürzung vollständig ausgleicht. Für Personen zwischen 50 und 57 Jahren wird eine anteilmässige Kompensation zwischen 25 und 90 Prozent der Renteneinbusse gewährt.
Für Versicherte mit Jahrgang 1966 und älter gilt in jedem Fall eine Besitzstandsgarantie. Die effektive Altersrente bei einer Pensionierung nach dem 31. Dezember 2024 wird mindestens so hoch sein wie die ursprüngliche Altersrente per 31. Dezember 2024.
4. Verbesserter Unfallversicherungsschutz
Die Leistungen bei einem Unfall werden nicht mehr auf das gesetzliche BVG-Minimum gekürzt. Dies gewährleistet eine umfassendere Absicherung der Versicherten bei einem Unfall.
5. Rückzahlung persönlicher Einkäufe im Todesfall
Ab 2025 werden, zusätzlich zu den bestehenden Hinterlassenenleistungen, persönlich geleistete Einkäufe im Todesfall an die Hinterbliebenen zurückgezahlt. Dies erhöht die finanzielle Sicherheit der Angehörigen.
Fazit
Die beschlossenen Änderungen zielen darauf ab, die finanzielle Stabilität der Stiftung zu sichern und den Versicherten mehr Flexibilität und Schutz zu bieten. Während jüngere Versicherte von den neuen Wahlplänen profitieren, sorgen Kompensationsmassnahmen dafür, dass ältere Versicherte nicht benachteiligt werden. Die verbesserten Leistungen im Todesfall und bei Unfällen stärken zudem die finanzielle Absicherung der Versicherten und ihrer Hinterbliebenen.