• Neues aus den Sektionen

Ein neuer GAV, Bedürfnisse der Oberärzteschaft und zwei Versammlungen 

08.04.2025

Sektion Bern: Einladung zur Mitgliederversammlung 2025

Janine Junker, Geschäftsführerin VSAO Bern

Schon bald steht die ordentliche Mitgliederversammlung 2025 des VSAO Bern an. Diese findet am Donnerstag, 24. April 2025, im Progr Bern (Aula), Waisenhausplatz 30, 3011 Bern, statt.

Programm

  • Ab 18.30 Uhr: kleiner Willkommensapéro
  • 19.00 Uhr: ordentliche Mitgliederversammlung
  • 20.00 Uhr: Vortrag von PD Dr. med. Sonja Häckel, Trägerin des Berner VSAO Grant 2024
  • 20.30 Uhr: Nachtessen und Tombola

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2024
  2. Jahresrückblick 2024 des Präsidiums*
  3. Jahresrechnung 2024
  4. Budget 2025
  5. Mitgliederbeiträge 2026
  6. Wahlen (Präsidium, Vorstand)
  7.  Wahl der Revisionsstelle
  8. Lohnverhandlungen 2025
  9. Situation Insel Gruppe AG
  10. Vorstellung der Projekte aus den Ressorts
  11. Fragen und Diskussion

Anmeldung bis 17. April 2025 online auf www.vsao-bern.ch. Die Einladungen werden per Post verschickt.

*Der Jahresbericht 2024 ist ab 1. April 2025 auf Deutsch und Französisch auf der Website einsehbar.

Sektion Neuenburg: neuer GAV – eine wichtige Etappe auf einem langen Weg

Olivier Clerc, Präsident AMINE, und Oriane Sottas, Vizepräsidentin AMINE

Nach drei Verhandlungsjahren hat die AMINE am 25. Oktober 2024 einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit dem Verwaltungsrat des Réseau Hospitalier Neuchâtelois (RHNe) abgeschlossen. Der neue GAV betrifft die Assistenzärztinnen und -ärzte (AA), die stellvertretenden Oberärztinnen und -ärzte (SOA) und die Oberärztinnen und -ärzte (OA). Er ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten und hat das bisherige Reglement ersetzt. Dieses war im Jahr 2015 vom RHNe nach dem Abbruch der GAV-Verhandlungen mit der AMINE erlassen worden.

Ein GAV ist ein Referenzdokument, in dem die Arbeitsbedingungen im Spital festgehalten sind. Er ersetzt nicht das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen, sondern vervollständigt diese. Anlässlich dieser Revision haben wir darauf bestanden, dass die wichtigsten Artikel des Arbeitsgesetzes in den GAV kopiert werden, um sämtliche relevanten Regeln an einem Ort zusammenzuführen. Das Vertragswerk wurde dadurch um einiges umfassender als das bisherige Reglement. Damit kann sichergestellt werden, dass die geltenden Regeln bekannt sind und innerhalb des RHNe korrekt angewendet werden. Zahlreiche Abschnitte wurden neu formuliert, um sie verständlicher zu machen und divergierende Interpretationen zu vermeiden.

Neuerungen und Präzisierungen

Dieser GAV bringt also zahlreiche Neuerungen und Präzisierungen, zum Beispiel:

  • Begrenzung der Arbeitszeit auf 12,5 Stunden pro Tag, inklusive Überzeit
  • Separate Verbuchung der geplanten Arbeitszeit, der effektiven Arbeitszeit und der Fort- und Weiterbildungszeit
  • Für die AA und SOA wird die Arbeitswoche mit 46 Stunden klinischer Arbeit und 4 Stunden strukturierter Weiterbildung definiert.
  • Verbuchung der Pausenzeit mit medizinischer Verantwortung oder strukturierter Weiterbildung als Arbeitszeit
  • Kompensation der Überzeit durch Tages- oder Halbtagesblöcke und nicht pro Stunde, was verhindert, dass die Überzeit bei einer wöchentlichen Dienstplanung mit weniger als 50 Stunden gestrichen wird.
  • Beim Pikettdienst wird die Interventionszeit als >30 Minuten definiert.
  • Bessere Berücksichtigung der vorgängigen Erfahrung bei der Festlegung der Einstiegslohnklasse und der Lohnentwicklung
  • Automatischer Übergang von SOA zu OA bei Erlangung des Facharzttitels
  • Im Falle einer internen Beförderung mit Funktionswechsel (AA => SOA => OA), Übergang zu einer Lohnklasse, die eine Erhöhung von mindestens fünf Prozent garantiert
  • Abschluss eines Weiterbildungsvertrags, in dem der Inhalt der Weiterbildung detailliert aufgeführt ist
  • Erhöhung der Anzahl Fortbildungstage für die OA
  • Möglichkeit, bezahlten Urlaub für wichtige Familienereignisse, Bürgerpflichten, politische oder gewerkschaftliche Mandate und ausserschulische Jugendaktivitäten zu beziehen
  • Möglichkeit, eine zusätzliche Ferienwoche gegen eine Lohnreduktion zu beziehen
  • Schutz für Whistleblower bei Meldung an das RHNe
  • Recht auf eine Begleitung bei formellen Gesprächen mit dem RHNe, beispielsweise durch die AMINE
  • Bereitstellung von Teilzeitarbeitsplätzen in sämtlichen Tätigkeitsbereichen
  • Lohnzahlung zu 100 Prozent während eines Jahres bei Berufsunfall oder Berufskrankheit
  • Engagement des RHNe für attraktive Arbeitsbedingungen, die eine berufliche Entwicklung und Weiterbildung ermöglichen, die die Mitarbeitenden gegen berufliche Erschöpfung und Diskriminierung schützen und die die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern

Der GAV ist Teil des Arbeitsvertrags. Demzufolge wurden die Verträge der AA, SOA und OA des RHNe per 1. Januar 2025 angepasst. Die betroffenen Personen sollten ein Schreiben des RHNe mit dem neuen GAV erhalten haben. Der Text ist lang, es lohnt sich aber, diesen zu lesen, insbesondere die Artikel zur Arbeitszeit, zur Überzeit und zum Pikettdienst.

Nächste Herausforderung: die Umsetzung

Die Unterzeichnung dieses GAV ist ein sehr wichtiger Schritt in den Beziehungen zwischen der AMINE und dem RHNe, der eine neue Ära des konstruktiven Dialogs eröffnet. Die Geschichte ist aber damit noch nicht zu Ende. Ein guter GAV ist eine wesentliche Grundlage. Er muss aber auch korrekt umgesetzt werden. Eine paritätische Kommission der AMINE und des RHNe wird sich daher regelmässig treffen, um die Umsetzung des GAV zu evaluieren und allenfalls Korrekturmassnahmen einzuleiten. Zudem wurde eine Absichtserklärung unterzeichnet, die die schrittweise Einführung von wichtigen Massnahmen vorsieht, die das RHNe vorläufig nicht im GAV haben wollte:

  • Definition der Funktionsbeschreibungen (spezifische Arbeitsbedingungen pro Abteilung)
  • Neubewertung der wöchentlichen Arbeitszeit von 50 Stunden im Sinne einer Reduktion
  • Optimierung des Arbeitszeiterfassungstools (PEP) zwecks verbesserter Anerkennung der tatsächlich geleisteten Arbeit, verbesserter Kompensation (inklusive Nächte) und Reduktion der Überzeit
  • Koordination der Weiterbildung (AA und SOA) und der Fortbildung (OA)
  • Umsetzung des neuen Lohnentwicklungsmechanismus
  • Neubewertung der Lohnbedingungen im Sinne einer Erhöhung

Die AMINE braucht Sie, um die Umsetzung des GAV und der Absichtserklärung vor Ort zu überwachen und um uns über die nicht eingehaltenen Punkte, aber auch die Erfolge bei diesem Übergang zu besseren Arbeitsbedingungen im RHNe auf dem Laufenden zu halten.

Sie können sich über unsere neue Website www.asmac-amine.ch und per E-Mail an asmac-amine@googlegroups.com sowie über die WhatsApp-Gruppe Info AMINE und auf Instagram ASMAC Romandie informieren und uns kontaktieren :

Sektion Zürich/Schaffhausen: Befragung zeigt die Bedürfnisse der Oberärztinnen und -ärzte

Dominique Iseppi, Kommunikation, VSAO Zürich

Umfrage: Oberärztinnen und -ärzte wollen bessere Arbeitsbedingungen

Im Jahr 2025 fokussiert der VSAO Zürich noch mehr auf die Bedürfnisse der Oberärzteschaft. Dazu hat er Ende 2024 eine Umfrage lanciert. An der schriftlichen, anonym durchgeführten Umfrage nahmen insgesamt 154 Oberärztinnen und -ärzte aus den Kantonen Zürich und Schaffhausen mit einer durchschnittlichen Arbeitserfahrung von 7,8 Jahren teil.

Die Ergebnisse zeigen deutlich: Es gibt grossen Handlungsbedarf bei den Arbeitsbedingungen, der Fortbildung, der Entlöhnung und der Unternehmenskultur. Zusammengefasst haben sich folgende zentrale Bedürfnisse herauskristallisiert:

  • Fortbildung: mehr Zeit und finanzielle Unterstützung nötig
    Die befragten Oberärztinnen und -ärzte gaben an, dass sie im Jahr 2023 durchschnittlich nur sechs Fortbildungstage auf Arbeitszeit beziehen konnten – zu wenig, um die in der SIWF-Fortbildungsordnung festgelegten zehn Tage pro Jahr zu erfüllen. Zudem ist die finanzielle Unterstützung meist ungenügend.
    • Bedürfnis: Im Durchschnitt wünschten sich die Befragten 2,5 zusätzliche Fortbildungstage pro Jahr sowie eine kostendeckende finanzielle Unterstützung.
  • Arbeitszeit: zu hohe Belastung, zu wenig Teilzeitoptionen
    Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Oberärztinnen und -ärzte liegt gemäss Umfrage bei 56 Stunden – 8 Stunden über der gewünschten 48-Stunden-Woche und 6 Stunden über der gesetzlich erlaubten wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Zudem enthält sie einen zu hohen Anteil an administrativen Aufgaben. Wunschpensen und Teilzeitarbeit sind selten umsetzbar.
    • Bedürfnis: Arbeitszeit unter 50 Stunden pro Woche bei einem Vollzeitpensum, Abbau der administrativen Belastung und mehr Möglichkeiten für Teilzeitarbeit
  • Dienstplanung: mehr Fairness und Planbarkeit
    Die Dienstplanung entspricht oft nicht den gesetzlichen Vorgaben und ist nicht familienfreundlich.
    • Bedürfnis: eine moderne, rechtskonforme und faire Dienstplanung, die individuelle Bedürfnisse berücksichtigt
  • Lohntransparenz: Fairness zwischen den Fachgebieten
    Die Lohnbänder innerhalb und zwischen den Fachgebieten sind gemäss Umfrage oft intransparent.
    • Bedürfnis: transparente Lohnmodelle und ein fairer Ausgleich von Lohndifferenzen zwischen verschiedenen Fachgebieten
  • Karriereperspektiven: klare Entwicklungsmöglichkeiten schaffen
    Vielen Oberärztinnen und -ärzten fehlen aktuell Klarheit in Bezug auf Aufstiegsmöglichkeiten sowie eine gezielte individuelle Förderung.
    • Bedürfnis: klare Karrierewege und gezielte Entwicklungsmöglichkeiten für Oberärztinnen und -ärzte
  • Diskriminierung und Belästigung: Nulltoleranz umsetzen
    Erschreckend: Ein Fünftel der Oberärztinnen und -ärzte gibt an, bereits sexuelle Belästigung oder Diskriminierung erlebt zu haben – Frauen dreimal häufiger als Männer.
    • Bedürfnis: eine klare Nulltoleranzpolitik mit verstärkter Vorbildfunktion und transparenten Verfahrensabläufen

Basierend auf den zentralen Ergebnissen und Bedürfnissen hat der VSAO Zürich folgende Ziele abgeleitet:

Kurzfristig (bis Ende 2026)

  • Etablierung Standard von mindestens zehn Fortbildungstagen pro Jahr mit voller Kostendeckung
  • Alle Kliniken bieten Teilzeitstellen für Oberärztinnen und -ärzte an.
  • Alle Kliniken planen gemäss Arbeitsgesetz und setzen auf moderne Dienstplanungstools.

Mittelfristig (bis Ende 2028)

  • Regelmässige Sensibilisierung und Einfordern der Nulltoleranz gegenüber sexueller Belästigung und Diskriminierung. Unsere Meldestelle ist bekannt und wird genutzt.
  • Die Karriereentwicklung wird durch ein Mentoringprogramm gefördert.

Langfristig (bis Ende 2030)

  • Die Sollarbeitszeit wird auf 46 Stunden pro Woche reduziert.
  • Es besteht Lohntransparenz innerhalb und zwischen den Fachgebieten.
  • Einfordern konsequenter Reduktion des Administrationsanteils auf das absolut Notwendige

Mit gezielten Massnahmen auf kommunikativer, politischer und institutioneller Ebene wird der VSAO Zürich nun die definierten Ziele angehen und die Situation der Oberärzteschaft kontinuierlich verbessern. Wir halten euch auf unseren Kanälen dazu auf dem Laufenden.

Jetzt anmelden: Mitgliederversammlung VSAO Zürich

Am Mittwoch, 7. Mai 2025, findet ab 18.30 Uhr die jährliche Mitgliederversammlung des VSAO Zürich an zentraler Lage in der Amboss Rampe statt.

Auf euch wartet ein entspannter Abend mit Informationen zu den aktuellen Tätigkeiten des VSAO Zürich sowie Zeit für einen lockeren Austausch und Networking unter Kolleginnen und Kollegen.

Melde dich jetzt an: www.vsao-zh.ch