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Mit Zusatzleistungen attraktiver werden für Mitarbeitende

Wer im eigenen Unternehmen, in seiner Praxis oder im Privathaushalt Angestellte beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Unfallversicherung für sie abzuschliessen. Arbeitgebende können mit Zusatzversicherungen bei ihren Angestellten punkten.

Ein Unfall ist schnell passiert. Personen mit einem gültigen Arbeitsvertrag und einer Arbeitszeit von über acht Stunden sind automatisch gegen jegliche Art von Unfällen versichert. Bild: zvg
Ein Unfall ist schnell passiert. Personen mit einem gültigen Arbeitsvertrag und einer Arbeitszeit von über acht Stunden sind automatisch gegen jegliche Art von Unfällen versichert. Bild: zvg

Sei es zu Hause oder bei der Arbeit: Unfälle können schnell passieren, und auch Berufskrankheiten können Arbeitnehmende beeinträchtigen. Erfolgen Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, greift die Berufsunfallversicherung (BU). Auf Reisen oder in der Freizeit hingegen übernimmt die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) die Kosten, vorausgesetzt, die Angestellten arbeiten mindestens acht Stunden pro Woche. Andernfalls kommt ihre Krankenversicherung für die Pflegeleistungen auf.

Angestellte sind automatisch versichert

Angestellte müssen sich über ihre Unfallversicherung allerdings nicht den Kopf zerbrechen, da sie durch ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber gesetzlich versichert sind. So steht es im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG). Die obligatorische Unfallversicherung schützt alle Personen mit einem gültigen Arbeitsvertrag. Je nach Umfang der Arbeitsleistung sind die Arbeitnehmenden nur gegen Berufsunfall (wöchentliche Arbeitszeit < 8 Std.) oder auch gegen Nichtberufsunfall (wöchentliche Arbeitszeit > 8 Std.) versichert. Selbstständigerwerbende und Nichtberufstätige hingegen müssen selbst für ihren Versicherungsschutz sorgen.

Die obligatorische Unfallversicherung deckt die folgenden Kosten:

  • Kosten, die durch Berufs- und Nichtberufsunfälle entstehen
  • Kosten, die durch Berufskrankheiten entstehen

Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt steigern

Mit einer UVG-Zusatzversicherung können Sie diese obligatorischen Leistungen individuell ergänzen – das kann in Zeiten des Fachkräftemangels Ihre Attraktivität als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber steigern. Zudem profitieren Sie von den besseren Leistungen der UVG-Zusatzversicherung, die sich an die jeweiligen Bedürfnisse anpassen lässt.

Kapitalzahlung bei Invalidität oder Tod ermöglichen

Zum Beispiel können Arbeitgebende ihren Angestellten ermöglichen, dass sie sich stationär in der halbprivaten oder privaten Abteilung behandeln lassen dürfen. Oder sie können die Leistungen im Invaliditäts- oder Todesfall erhöhen. Eine Auszahlung von Kapital in diesen beiden Fällen ist in der obligatorischen Unfallversicherung nämlich nicht vorgesehen. Die Zusatzversicherung ergänzt die UVG und bietet eine Reihe von Vorteilen, die im Falle eines Unfalls von unschätzbarem Wert sein können.

UVG ergänzen und Familienmitglieder absichern

Stellen Sie sich vor, eine Familie hat soeben die Person, die hauptsächlich fürs Familieneinkommen zuständig ist, verloren. Mit der UVG-Zusatzversicherung können verantwortungsvolle Arbeitgebende hier eingreifen und die Betroffenen zumindest finanziell unterstützen. Wie diese zusätzlichen Leistungen aussehen, zeigt die folgende Liste.

Wichtigste Leistungen der UVG-Zusatzversicherung:

  • Heilungskosten halbprivate oder private Abteilung: In Ergänzung zur Unfallversicherung gemäss UVG werden die Kosten für ambulante und/oder stationäre Behandlungen infolge eines versicherten Unfalles unbegrenzt während fünf Jahren übernommen.
  • Taggeld: bis zu 100 Prozent des versicherten UVG-Lohnes; bis zu 100 Prozent des versicherten Überschusslohnes; die Wartefrist ist individuell festlegbar.
  • Invaliditätskapital
  • Todesfallkapital
  • UVG-Differenzdeckung: Handeln Versicherte grobfahrlässig oder setzen sie sich aussergewöhnlichen Gefahren aus, kann die obligatorische Unfallversicherung Leistungskürzungen vornehmen; die Differenzdeckung gleicht diese Kürzungen aus.

Wer zahlt die Versicherungsprämie?

Die Prämie für die Berufsunfallversicherung (BUV) tragen die Arbeitgebenden. Die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) dürfen auf die Angestellten abgewälzt werden. Doch die meisten Arbeitgebenden übernehmen freiwillig einen Teil der Kosten für ihre Angestellten.

Exklusive Prämienrabatte auf die Zusatzversicherungen

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  • Bis zu 20 Prozent Kollektivrabatt auf die Spitalzusatzversicherung
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Lassen Sie sich beraten

Gerne sind wir von mediservice vsao-asmac für Sie da. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 031 350 44 22, per E-Mail: info@mediservice-vsao.ch, oder erfahren Sie mehr unter www.mediservice-vsao.ch.