• Dienstleistungen

Unfall in Fernost – wer bezahlt die Repatriierungskosten?

Ich plane eine Reise nach Asien. Falls ich unterwegs schwer verunfalle und nach Hause transportiert werden muss, wer bezahlt die hohen Kosten der Heimschaffung? Gibt es spezielle Reiseversicherungen?

Wenn man im Ausland verunfallt und auf eine Rückführung angewiesen ist, kann es schnell teuer werden. Eine Repatriierung aus Asien mit dem Ambulanzjet der Rega kann gern mal 100 000 Franken kosten. Doch die obligatorischen Versicherungen decken davon maximal einen kleinen Teil.

Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer über die obligatorische berufliche Unfallversicherung (UVG) versichert sind, werden Ihnen Kosten für eine Repatriierung bis zu einem Betrag von höchstens einem Fünftel Ihres versicherten Jahresverdienstes übernommen (Art. 20 Abs. 2 UVV). Aktuell sind dies maximal 29 640 Franken (20 Prozent des maximalen in der obligatorischen Unfallversicherung versicherbaren Jahresverdiensts von 148 200 Franken). Wenn Sie dagegen als studierende oder pensionierte Person oder als Hausfrau/-mann über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Krankenkasse) unfallversichert sind, werden weder für Rettungen im Ausland noch für Rückführungen aus dem Ausland anfallende Kosten übernommen.

Umfassender Versicherungsschutz für grosse Reisen

Umso wichtiger ist es also, vor einer grösseren Reise sorgfältig zu prüfen, wie die Reiserisiken am besten versichert werden können. Über 15 Versicherungsgesellschaften bieten in der Schweiz geeignete Reiseversicherungen für die meisten Reiseprojekte und -destinationen an. So wird eine Assistance-Versicherung nicht nur die Heimschaffungskosten übernehmen, sondern auch die nicht selten recht komplizierte Repatriierung organisieren. Rettungskosten, Notfalltransporte zur ärztlichen Praxis oder zum nächsten Spital sowie zusätzliche Unterkunftskosten können ebenfalls versichert werden. Da bei einem schweren Unfall die Reise abgebrochen wird, entschädigt Sie eine Annullationskostenversicherung für die verlorenen Reisetage. Diverse Versicherer bezahlen unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Wiederholungsreise. Das sind nur einige Beispiele für Absicherungsmöglichkeiten von speziellen Reiserisiken. Übrigens: Eine Gönnerschaft bei der Rega ersetzt die Reiseversicherung nicht, weil die Rega eine gemeinnützige Stiftung und keine Versicherung ist. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme.

Stellen Sie sicher, dass möglichst alle grösseren Risiken einer Reise in ferne Länder durch die Reiseversicherung abgedeckt werden. Nehmen Sie also rechtzeitig vor der Abreise mit Ihrer Versicherungsberaterin oder Ihrem Versicherungsberater Kontakt auf, damit sie bzw. er Ihnen eine für Ihr Reisevorhaben massgeschneiderte Versicherungslösung anbieten kann.